a) Der mit Entscheid vom 5. November 2012 bewilligte Umgebungsgestaltungsplan sah im Gefängnishofs im nördlichen Bereich des Platzes eine Pflästerung und im südlichen Bereich Rasenfläche sowie einen Weg aus Natursteinplatten vor. Mit dem nachträglichen Baugesuch ersucht die Beschwerdeführerin um Bewilligung eines Mergelbelags auf dem ganzen Platz.