überdurchschnittliche Anforderungen zu stellen sind. Dabei sind die Erscheinung sowie die Struktur und die prägenden Elemente und Merkmale der bestehenden Gebäude zu erhaltend. Die Veränderungen dürfen die Qualitäten und Eigenschaften der Baudenkmäler nicht beeinträchtigen oder nachteilig verändern. 5. Bewilligungsfähigkeit des Mergelbelags