c) Die meisten Gebäude und weitere Anlagen des Schlossbergs Thun sind im Bauinventar der Stadt Thun als schützenswerte Baudenkmäler mit Situationswert verzeichnet. Die Gebäude Schlossberg 1, 2, 3, 4 und 6 (Donjon, neues Schloss, Torturm, Regierungsstatthalteramt, ehem. Abzugshaus, Henkertürmli) sowie sämtliche Wehr-, Terrassierungs- und Einfriedungsmauern und die Aussenräume auf der Parzelle Nr. C.________ sind zudem gestützt auf Art. 13 DPG12 durch den Regierungsratsbeschluss (RRB) vom 20. September 2006 unter Schutz gestellt.