Die Stadt Thun hat solche selbständigen Vorschriften erlassen: Laut Art. 5 Abs 1 des Baureglements der Stadt Thun (GBR9) sind Bauten und Anlagen so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Dies betreffe insbesondere die prägenden Elemente und Merkmale des Strassen-, Orts- und Landschaftsbilds. Weiter verlangt Art. 32 GBR für die Altstadt, deren Erscheinung sowie Struktur und die prägende Elemente und Merkmale müssten erhalten bleiben und gepflegt werden.