4. Ortsbild- und Denkmalschutz a) Die verschiedenen Teile des nachträglichen Baugesuches sind mit Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild der Schlossanlage Thun verbunden. Dementsprechend ist insbesondere zu überprüfen, ob sie mit dem Ortsbild- und dem Denkmalschutz vereinbar sind.