e) Das Regierungsstatthalteramt hat auch die mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 gemachten Vorschläge genügend gewürdigt: Es hat erläutert, dass im Gefängnishof höchstens ein kleinerer Behälter für Abfall möglich sei, nicht aber am heutigen Standort beim Wehrgang. Daraus ergibt sich, dass das Regierungsstatthalteramt die geringfügige Änderung des bestehenden Verschlags durch die Entfernung eines Balkens oder einzelner Latten als nicht ausreichend betrachtete. Es musste daher nicht näher darauf eingehen.