d) In seinem Entscheid hat das Regierungsstatthalteramt aufgezeigt, weshalb die KDP das Bauvorhaben negativ beurteilt und es hat erörtert, die beantragten Veränderungen würden das Erscheinungsbild der historischen Bauten nicht wahren, sondern sprengten den bewilligungsfähigen Rahmen. Damit ist es genügend auf die Eingabe der Beschwerdeführerin vom 28. April 2016 eingegangen. Die Begründung des Entscheids ist zwar eher knapp ausgefallen. Aus dem Entscheid geht jedoch hervor, weshalb das Regierungsstatthalteramt das Bauvorhaben als nicht bewilligungsfähig erachtet und inwiefern die getätigten Arbeiten zurückzubauen sind.