d) Das vorliegende Verfahren beschränkt sich somit auf die Frage der Bewilligungsfähigkeit des Mergelbelags und des Holzverschlags im Gefängnishof sowie der Holzverschalung inklusive Schwarzblechabdeckung im Rundbogen unter dem Haupteingang des Schlosses und die diesbezüglich angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen. Weiter ist zu klären, ob Ziffer. 3.2.4 des angefochtenen Entscheids auch die mobilen Sitzbänke und Pflanzenbehälter umfasst. 3. Rechtliches Gehör