Ziffer 3.2.4. sei in Rechtskraft erwachsen. Sie sei aber der Auffassung, die mobilen Stahlzylinder und Sitzbänke seien nicht baubewilligungspflichtig. Soweit die BVE davon ausgehe, diese Elemente des Situationsplans seien Teil des Baugesuchs, so ziehe sie das Gesuch diesbezüglich zurück. Weder der Plattenweg noch die Bodenleuchten seien je realisiert worden und würden auch nicht beantragt. In Bezug auf die im Plan "Situation Gefängnishof" dargestellte Umgestaltung des Gefängnishofs beantragt die Beschwer-deführerin somit einzig die Bewilligung des Mergelbelags.