Die Parteien erhielten Gelegenheit Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Eingabe vom 8. März 2018 reichte die Beschwerdeführerin ein neues Konzept zur Abfallentsorgung ein und beantragt, das Verfahren zu sistieren. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). RA Nr. 110/2017/99 4 4. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen