Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Die Beschwerdeführerin wurde zudem gebeten, mitzuteilen, ob und inwiefern sie am Baugesuch bezüglich den mobilen Sitzgelegenheiten und Pflanzenkübeln festhält. Mit Eingabe vom 31. Januar 2018 reichte die Beschwerdeführerin Bemerkungen zum Protokoll ein und schlug ein Vorgehen vor, das ihr ermöglichen sollte, eine Projektänderung insbesondere für den Holzverschlag im ehemaligen Gefängnishof einzureichen. Die Parteien erhielten Gelegenheit Schlussbemerkungen einzureichen.