2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 29. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Ziff. 3.1 des Gesamtbauentscheids sei aufzuheben und es sei die Baubewilligung für das Baugesuch vom 28. Januar 2016 zu erteilen. 2. Eventualiter seien Ziffern 3.2.2 und 3.2.3 der Wiederherstellungsverfügung aufzuheben und auf die Wiederherstellung sei zu verzichten. 3. Subeventualiter seien Ziffern 3.2.2 und 3.2.3 der Wiederherstellungsverfügung aufzuheben und die Frist zur Wiederherstellung neu festzulegen.