3.2.2 Der Metallrahmen und die Holzverschalung unter dem Hauptzugang sind bis 31.12.2017 zu entfernen. Ein allfälliger temporärer Witterungsschutz für die Anlage i.S.v. Ziffer 3.2.1 ist der Leitbehörde vorgängig zur Zustimmung zu unterbreiten. 3.2.3 Die Holzverschläge und Nebenräume im Gefängnishof unter dem Wehrgang sind bis 31.12.2017 zu entfernen. Ein allfälliger reduzierter Holzverschlag für den Speiseabfall-Kühlschrank ist der Leitbehörde vorgängig zur Zustimmung zu unterbreiten.