Die Stadt Thun leitete das Baugesuch am 5. Februar 2016 zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Thun weiter. Dieses publizierte das Bauvorhaben. Dagegen gingen zwei Einsprachen ein. Mit Verfügung vom 28. Juli 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt dem nachträglichen Baugesuch den Bauabschlag. In Bezug auf die Wiederherstellung verlangte es unter Ziffer 3.2 Folgendes: 3.2.1 Die Lüftungsanlagen und Rückkühlaggregate unter dem Hauptzugang sind bis 31.12.2029 zu entfernen. Eine Ersatzinstallation an einem anderen Standort ist baubewilligungspflichtig.