Am 3. Februar 2016 reichte die Beschwerdeführerin bei der Stadt Thun ein vom 28. Januar 2016 datierendes nachträgliches Baugesuch ein für das Erstellen einer Holzverschalung inklusive Schwarzblechabdeckung im Rundbogen unter dem Hauptzugang zum Schloss sowie eines Holzverschlags beim bestehenden Wehrgang im Gefängnishof und für die Neugestaltung des Gefängnishofs auf der Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. C.________. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Thun, ist aber mit einem Baurecht zu Gunsten der Beschwerdeführerin belastet. Die Parzelle liegt in der Erholungs- und Freihaltezone. Bei den Gebäuden auf dem Schlossberg Thun handelt es sich um Baudenkmäler.