1. Das Regierungsstatthalteramt Thun bewilligte der Beschwerdeführerin mit Entscheiden vom 5. November 2012 und 21. März 2014 den Umbau und die Umnutzung des Schlosses Thun in ein Hotel-Restaurant, KMU-Forum und Museum inklusive neuer Umgebungsgestaltung. Im Herbst 2015 stellte das Bauinspektorat der Stadt Thun fest, dass neben den bewilligten noch zusätzliche Arbeiten ausgeführt worden sind. Mit Schreiben vom 20. November 2015 hielt das Regierungsstatthalteramt fest, die zusätzlichen Veränderungen seien baubewilligungspflichtig und forderte die Bauherrschaft auf, dafür ein Baugesuch einzureichen.