Die bauliche Veränderung würde an der gegen Südosten gerichteten Stirnseite der ehemaligen Käserei / Metzgerei erfolgen. Wie bereits dargelegt, würde das Bauvorhaben die Symmetrie und damit ein wesentliches Merkmal des Gebäudes aufheben. Damit verlöre das Gebäude ein klassisches Element von Bauten in ländlich geprägten Weilern. RA Nr. 110/2017/98 9