Da diese Wirkung den ursprünglichen Charakter des Gebäudes und der umliegenden Bauten des ländlich geprägten Weilers negiert, führt das Bauvorhaben nicht zu einer guten Gesamtwirkung mit seiner Umgebung. Überdies würde die Wahrnehmung des Gebäudes übers Eck nicht mehr stimmen, da die gegen Südwesten gerichtete Fassade mit der schwebenden Verladezone und der Milchtüre im vorderen Teil eine andere Nutzung suggeriert als eine Garage. Der Einbau eines Garagentors führte somit auch bei der seitlichen Betrachtung nicht zu einem stimmigen Bild. Das Bauvorhaben ist daher insbesondere mit den strengen Vorgaben für Bauvorhaben in Ortsbildschutzgebieten der Gemeinde Worb nicht vereinbar.