Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung würde der Einbau eines Garagentors die bisherige Symmetrie des Gebäudes der gegen Südosten gerichteten Fassade im Erdgeschoss aufheben. Auf der einen Seite der Eingangstüre befänden sich weiterhin Fenster, auf der anderen Seite ein Garagentor. Wie die KDP nachvollziehbar dargelegt hat, widerspräche diese Veränderung der klassischen Erscheinung eines Gebäudes mit Ründi. Das Bauvorhaben würde den Charakter des Gebäudes in Frage stellen. Damit berücksichtigt das Bauvorhaben die traditionelle Bauweise nicht.