Das Baureglement der Gemeinde Worb verlangt, dass Bauten und Anlagen so zu gestalten sind, dass zusammen mit der bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Bei der Beurteilung, ob eine gute Gesamtwirkung entsteht, ist unter anderem besonders auf die Stellung, die Proportionen sowie die Gestaltung von Fassaden und Dach des Gebäudes einzugehen (Art. 12 GBR). Ortsbildschutzgebiete sind insbesondere in ihrem äusseren Gesamtbild, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten zu erhalten. Bei Umbauten ist die traditionelle Bauweise bezüglich Fassaden- und Dachgestaltung sowie Form-, Farb- und Materialwahl anzuwenden (Art. 57 Abs. 1 und 4 GBR).