c) Bei der Beurteilung des umstrittenen Bauvorhabens sind verschiedene kantonale und kommunalen Vorschriften zum Ortsbildschutz und zum Denkmalschutz zu berücksichtigen: RA Nr. 110/2017/98 5 Einerseits sind dies die allgemeinen Ästhetikvorschriften des Kantons Bern und der Gemeinde Worb sowie die Vorschriften zum Ortbildschutzgebiet D.________ (Art. 9 BauG und Art. 12 und 57 GBR5). Andererseits sind auch die Vorschriften zum besonderen Landschaftsschutz und zum Schutz von Baudenkmälern (Art. 10 ff. BauG) relevant.