b) Die Beschwerdeführer bringen vor, die dargelegten Argumente seien weder plausibel noch schlüssig. Zudem sei es eine sehr individuelle Ansicht, wo und was prominent sei. Insbesondere gebe es kein Gesetz, das verlange, dass eine Fassade haargenau symmetrisch sein müsse. Schliesslich stehe das Gebäude nicht unter Denkmalschutz und im Übrigen gehe das Bauvorhaben weitgehend auf den Vorschlag der Dankmalpflege ein, indem das geplante Sektionaltor die Sturzhöhe und Breite der bisherigen Fenster übernehme.