d) Die Erteilung einer kleinen Baubewilligung für das vorliegend zu beurteilende Bauvorhaben wäre nicht möglich, da es sich in einer Baugruppe sowie in einem Ortsbildschutzgebiet befindet. Die Unterschriften der Nachbarn hätten daher nicht gereicht, um das Bauvorhaben ohne Bekanntmachung bewilligen zu können. Das Bauvorhaben benötigte eine ordentliche Baubewilligung, daher war das Gesuch grundsätzlich zu veröffentlichen.