Am 17. Mai 2017 hat die Gemeinde den Beschwerdeführern mitgeteilt, das Bauvorhaben könne nicht bewilligt werden und hat sie aufgefordert mitzuteilen, ob sie das Baugesuch zurückziehen wollten oder einen beschwerdefähigen Entscheid wünschten. Auf Grund der entsprechenden Antwort der Beschwerdeführer erliess die Gemeinde am 11. August 2017 den negativen Bauentscheid.