b) Die Gemeinde hat das Bauvorhaben im Anzeiger vom 9. und 16. Februar 2017 publizieren lassen. Am 14. Februar 2017 hat die Gemeinde festgestellt, dass sie noch weitere Unterlagen für die materielle Beurteilung benötigt. Sie hat daher die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Februar 2017 gebeten, die entsprechenden Unterlagen nachzureichen. Am 17. Mai 2017 hat die Gemeinde den Beschwerdeführern mitgeteilt, das Bauvorhaben könne nicht bewilligt werden und hat sie aufgefordert mitzuteilen, ob sie das Baugesuch zurückziehen wollten oder einen beschwerdefähigen Entscheid wünschten.