2. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 29. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheides vom 11. August 2017 und die Erteilung der Baubewilligung. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, gab der Gemeinde die Möglichkeit zur eingereichten Beschwerde Stellung zu nehmen und forderte sie auf, die Vorakten einzureichen. Zudem holte es einen Fachbericht der kantonalen Denkmalpflege (KDP) ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Bericht der KDP zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.