2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher B.________, eingeschrieben - Herrn C.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Frutigen, eingeschrieben BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin