a) Die Beschwerdeführerin befürchtet, ihr tiefer gelegenes Grundstück werde insbesondere bei starkem Regen das Dachwasser des geplanten Parkplatzdachs und das übrige Wasser übernehmen müssen. Zwar sei den Baugesuchsakten zu entnehmen, dass die Dachentwässerung über den bestehenden Sickerschacht auf dem Grundstück des Beschwerdegegners und von dort wahrscheinlich in den bestehenden Schacht in der F.________strasse erfolge. Über die Tiefe des Sickerschachts in der F.________strasse sei indes nichts bekannt und auch sonst würden Informationen fehlen, wie die Versickerung tatsächlich funktionieren soll.