Zur Begründung macht die Beschwerdeführerin zusammengefasst geltend, sie befürchte, das Dachwasser und das übrige Wasser würden insbesondere bei starken Regenfällen auf ihr benachbartes und tiefer liegendes Grundstück abgeleitet werden. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdegegner stellt keinen formellen Antrag, verlangt sinngemäss aber die Abweisung der Beschwerde. Die Vorinstanz beantragt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.