"1. Die Kleine Baubewilligung Nr. 2017-0032, datiert den 27. Juli 2017, sei aufzuheben und es dem Bauvorhaben "Ueberdachung bestehender Parkplatz" gemäss Baugesuch vom 24. Mai 2017, mitgeteilt gemäss Art. 27 BewD am 24. Mai 2017, der Bauabschlag zu erteilen. 2. Eventualiter: Es seien bezüglich der Dachentwässerung und bezüglich der Hangwasserbelastung der Liegenschaft der Einsprecherin Auflagen zu erteilen. 3. Es sei von der Rechtsverwahrung Kenntnis zu nehmen und zu geben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."