1. Der Beschwerdegegner reichte am 21. April 2017 bei der Gemeinde Frutigen ein Baugesuch ein für die Überdachung seines bestehenden Parkplatzes auf der Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Die Gemeinde Frutigen erteilte dem Vorhaben am 27. Juli 2017 die Baubewilligung. RA Nr. 110/2017/97 2 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 28. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein mit folgenden Anträgen: