Nach Ansicht der Gemeinde besteht ein grosses Interesse an der Erhaltung der gewachsenen Baugruppen und des bestehenden Kulturguts und eine "Verlotterung" der Gebäude könne zu negativen Auswirkungen für die Ferienregion Hasliberg führen. Eine Wiederherstellung sei unverhältnismässig, da sich mit den "Unterhaltsmassnahmen" keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des die Alphütte umgebenden Raumes ergeben hätten. Zudem bestehe im Kanton Bern keine Rückbaupflicht für nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Bauten und Anlagen.