Es kann den Beschwerdeführern 2 bis 4 hier nicht gefolgt werden, wonach keine Ein- und Umbauten erfolgt seien, welche die Baute ganzjährig oder für längere Zeit bewohnbar machten und dass der Charakter der Sennhütte erhalten bleibe. Die vorgenommenen baulichen Massnahmen dienen gerade dem längeren Aufenthalt auch im Winter und gemäss Darlegung der Beschwerdeführer 2 bis 4 der Verbesserung der "Wohnqualität" der Sennhütte.31 Dies erscheint widersprüchlich: