26 Beschwerdeschrift der Beschwerdeführer 2 bis 4, S. 5 RA Nr. 110/2017/96 12 ganzjährig für längere Zeit oder dauernd bewohnbar machten. Der Charakter der Sennhütte blieb und bleibe erhalten und es seien lediglich "Anpassungen an eine auch heute in Sennhütten erwartete Wohnqualität" erfolgt.27