Nach Ansicht des Beschwerdeführers 1 schafft der Umbau neue Nutzungsmöglichkeiten, die weit über das hinausgingen, was Art. 42 Abs. 3 RPV noch zulasse. Insbesondere die vom LANAT geschilderte Nutzung (Vermietung als Hütte für Skiferien) führe dazu, dass die Identität der Baute, im Vergleich zur Nutzung von 1972 als Alphütte, nicht mehr gewahrt sei.