Es stellt sich somit die Frage nach dem anwendbaren Recht, da per 1. November 2012 eine Revision des RPG in Kraft getreten ist (nachfolgend: Revision 201116). Zum Zeitpunkt der durchgeführten baulichen Massnahmen dürfte der bis Ende Oktober geltende und enger gefasste Art. 24c RPG massgebend gewesen sein. Bis zur Revision 2011 galt die erweiterte Bestandesgarantie von Art. 24c RPG nur für Bauten, die seinerzeit rechtmässig erstellt wurden und durch eine nachträgliche Rechtsänderung, insbesondere eine Zonenplanänderung zonenwidrig wurden. Wurde das Gebäude nicht durch eine Rechtsänderung zonenwidrig, sondern durch eine tatsächliche Umnutzung, war Art. 24c RPG nicht anwendbar.17 Die Alphütte