5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet5, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Entsprechend dem Eventualantrag der Beschwerdeführer 2 bis 4 wurden die beiden Verfahren mit Verfügung vom 17. August 2017 vereinigt und das bisherige Verfahren RA Nr. 120/2017/36 unter RA Nr. 110/2017/96 fortgesetzt. Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern 2 bis 4 auf ihr Gesuch hin eine neue Frist zur Einreichung einer Beschwerdeantwort gesetzt.