"Ziffer 1 des Entscheids vom 6. Juli 2017 zum Baugesuch Nr. 783 /2016-0037 der Einwohnergemeinde Hasliberg sei aufzuheben und es sei dem Baugesuch die Baubewilligung zu erteilen." Sie machen unter anderem geltend, dass es sich bei den vorgenommenen Änderungen um eine massvolle Anpassung handle. Die im konkreten Fall angewandte Praxis des AGR gäbe es als ständige Praxis gar nicht und sei weder in "einschlägigen Entscheiden bekannt noch so vom Verwaltungsgericht angewendet worden". RA Nr. 110/2017/96 4