4. Mit Datum vom 11. August 2017 reichten auch die Beschwerdegegner 1 bis 3 / Beschwerdeführer 2 bis 4 (im Folgenden: Beschwerdeführer 2 bis 4) gegen die Verfügung der Gemeinde Beschwerde bei der BVE ein und stellten den Verfahrensantrag, dass das hängige Verfahren (RA Nr. 120 2017 36) bis zum Entscheid über die Beschwerde der Beschwerdegegner zu sistieren sei. Eventualiter sei "das Verfahren RA Nr. 120/2017/36 mit dem Baubeschwerdeverfahren gegen den Bauabschlag vom 6. Juli 2017, Ziff. 1 zu vereinigen". In ihrer Beschwerde stellen die Beschwerdegegner das folgende Rechtsbegehren: