Gleichzeitig verzichtete sie auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Sie begründete diesen Verzicht unter anderem damit, dass sie auf planerischen Weg versuchen werde, die Erhaltung bzw. den Unterhalt der "über Jahrhunderte gewachsenen Baugruppen auf den Hasliberger Alpen" zu ermöglichen. Die Gemeinde habe ein grosses Interesse daran, dass die Alphütten nicht verlotterten. Sie sei auch mit der "verschärften Handhabung der Bewilligungspraxis ausserhalb der Bauzone des Kantons Bern in keiner 1 Vorakten, Baugesuch Nr. 783/2016-0037, pag. 96 (Stellungnahme AGR) sowie pag. 27 (Verfügung AGR) 2 Vorakten, Baugesuch Nr. 783/2016-0037, pag. 100