zulässigen Beleuchtungszeitraum und die Beleuchtungsdauer massgeblich eingeschränkt. Auf Nachfrage der Gemeinde hin habe das AGR bestätigt, dass "diese Auflage für alle Reitplätze gelte." Deshalb habe die Gemeinde aus Gründen der Rechtsgleichheit die Beleuchtungsdauer im vorliegenden Verfahren ebenfalls eingeschränkt.