Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme aus, sie habe zeitgleich ein anderes Baugesuch für einen Reitplatz mit Beleuchtung behandelt. In diesem Verfahren habe das AGR in seiner Verfügung betreffend Zonenkonformität für das Bauen ausserhalb der Bauzone den 3 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01) RA Nr. 110/2017/95 4