Sie teilte mit Schreiben vom 19. Oktober 2017 mit, sie verzichte auf eine Stellungnahme. Sie verweise nochmals auf die Auskunft des AGR, gestützt auf welche sie die Beschränkung der Beleuchtungszeit verfügt habe. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen a) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG2 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist somit für die Beurteilung 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und