2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 10. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Abänderung des Bauentscheids vom 10. Juli 2017 in dem Sinn, dass die zulässige Beleuchtungsdauer des Reitplatzes ganzjährig morgens ab 06.00 Uhr und abends bis 22.00 Uhr festgelegt werde.