1. Der Beschwerdeführer reichte am 4. Mai 2017 bei der Gemeinde Diemerswil ein Baugesuch ein für den Neubau eines Reitplatzes mit Beleuchtung auf Parzelle Diemerswil Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der ländlichen Dorfkernzone. Mit Entscheid vom 10. Juli 2017 erteilte die Gemeinde Diemerswil die Baubewilligung mit der Auflage, dass die Beleuchtungsdauer des Reitplatzes beschränkt wird auf die Vorabendzeit bis 22.00 Uhr, jeweils im Zeitraum vom 1. November bis 31. März. RA Nr. 110/2017/95 2