Die Ziffer 3.1 Bst. F (Zustimmung Strassenanschluss) des Entscheides der Gemeinde Vechigen vom 11. Juli 2017 wird wie folgt geändert: Es sind die Auflagen der Gemeinde Vechigen gemäss Amtsbericht Strassenanschluss vom 19. April 2018 einzuhalten. Im Übrigen wird Entscheid der Gemeinde Vechigen vom 11. Juli 2017 bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.