- Mit den Bauarbeiten (inkl. Abbruch der bestehenden Gebäude) darf erst begonnen werden, wenn die Massnahmen auf der Parzelle Vechigen Gbbl. Nr. K.________ (Böschungsanpassung) und der H.________strasse (Rüttelstreifen auf Trottoir und Mittelinseln mit reflektierenden Pfosten auf der Strasse) gemäss den Situationsplänen vom 5. März 2018 vollständig umgesetzt sind. Die Umsetzung der Massnahmen hat in Absprache mit der Strassenaufsichtsbehörde der Gemeinde zu erfolgen.