Die Bauverordnung enthält keine Definition der Reiheneinfamilienhäuser. Die Rechtsprechung stellt bei der Abgrenzung zwischen Reihen- und Mehrfamilienhäuser in erster Linie darauf ab, wie die Zugänge, die interne Erschliessung, die interne Gebäudeaufteilung und die Aufenthaltsbereiche gestaltet sind.48 Im vorliegenden Fall weisen sämtliche Wohneinheiten in allen fünf Baukörpern separate Zugänge und eigene Gartenbereiche auf; die nebeneinander liegenden Gärten werden gemäss Umgebungsgestaltungsplan durch Hainbuchhecken voneinander getrennt.