a) Der Beschwerdeführer rügt weiter, das Bauprojekt weise eine zu kleine Fläche für Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze aus. Aufgrund der Geschossflächen der 46 Vortragder Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion an den Regierungsrat zur Änderung der Bauverordnung (BauV) vom 7. Mai 2014, S. 7 RA Nr. 110/2017/92 29