c) Das Bauvorhaben umfasst 15 Wohneinheiten und erfordert daher mindestens 30 Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder. Die Bauherrschaft hat 30 solche Abstellplätze in der Einstellhalle ausgewiesen. Die Mindestanzahl an Abstellplätzen für Fahrräder und Motorfahrräder gemäss Art. 54c Abs. 1 Bst. a BauV wird damit eingehalten.